PFLEGELEISTUNGEN

Pflege und Betreuung bei Ihnen zu Hause

Von der Körperpflege bis zur stundenweisen Betreuung — verlässlich in Ihrer vertrauten Umgebung.

WAS WIR ÜBERNEHMEN

Unsere Pflegeleistungen

Wir unterstützen Sie zu Hause — in dem Umfang, den Sie brauchen. Grund- und Behandlungspflege stimmen wir mit Ihnen und den behandelnden Ärztinnen ab.

Häusliche Pflege

Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilität und Medikamenten — so, wie Sie es brauchen.

Stundenweise Betreuung

Individuelle Begleitung im Alltag – ganz nach Ihren Wünschen: spazieren, spielen oder reden, regelmäßig und mit festen Ansprechpartnern.

Verhinderungspflege

Fällt eine pflegende Angehörige zeitweise aus, übernehmen wir die Pflege vorübergehend. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten.

Wundversorgung

Fachgerechte Versorgung akuter und chronischer Wunden auf ärztliche Verordnung — über die Krankenkasse abgerechnet.

IHR KONTAKT

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Redeker

Pflegedienstleitung

Carine Runschke

Pflegedienstleitung

WIR SIND FÜR SIE DA

Sprechen Sie uns an

Sie überlegen, welche Pflege zu Hause passt? Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen infrage kommen und was die Kasse übernimmt. Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail.

FAQ

Häufige Fragen zu unseren Pflegeleistungen

  • Was übernimmt die Pflegekasse?

    Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Großteil der Kosten für die ambulante Pflege (Sachleistung nach § 36 SGB XI). Behandlungspflege wie Wundversorgung zahlt in der Regel die Krankenkasse (§ 37 SGB V).

  • Wie oft kommt der Pflegedienst?

    So oft, wie Sie es brauchen — von einmal am Tag bis mehrmals täglich. Das legen wir gemeinsam in einem Plan fest.

  • Übernehmt ihr auch die Wundversorgung?

    Ja. Die Wundversorgung gehört zur Behandlungspflege und wird von unseren Pflegefachkräften übernommen.

  • Was ist Verhinderungspflege?

    Fällt eine pflegende Angehörige einmal aus, übernehmen wir die Pflege. Die Pflegekasse trägt dafür einen jährlichen Betrag (§ 39 SGB XI).

  • Bietet ihr stundenweise Betreuung an?

    Ja. Wir begleiten Sie stundenweise im Alltag – beim Spazieren, Spielen oder im Gespräch, regelmäßig und mit festen Ansprechpartnern.