IHR ANSPRUCH
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Der verpflichtende Beratungsbesuch für alle mit Pflegegeld ab Pflegegrad 2 – bei Ihnen zu Hause, kostenlos und durch unsere Pflegefachkräfte.

WORUM ES GEHT
Der Beratungsbesuch — einfach erklärt
Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Er sichert die Qualität der Pflege und unterstützt pflegende Angehörige — mit praktischen Hinweisen und Tipps zu entlastenden Leistungen.
Für wen & wie oft?
Ab Pflegegrad 2 halbjährlich für alle, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – damit das Pflegegeld erhalten bleibt. Bei Pflegegrad 1 auf Wunsch.
Was passiert?
Wir sprechen in Ruhe über Ihre Pflegesituation und geben Tipps zu Hilfsmitteln und Entlastung.
Wo?
Wir kommen zu Ihnen nach Hause – so bekommen wir das beste Bild von Ihrem Alltag.
Was kostet es?
Für Sie ist der Besuch kostenlos – die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wir rechnen direkt ab.
IHRE SORGE ERNST GENOMMEN
Beratungsbesuch,
keine Kontrolle
Viele befürchten, beim Termin überprüft oder bewertet zu werden. Darum geht es nicht. Der Beratungsbesuch soll Sie und Ihre Angehörigen unterstützen — nicht kontrollieren.
- Niemand bewertet, ob Sie „richtig" pflegen.
- Es geht um Ihre Situation, nicht um eine Prüfung.
- Sie bekommen Tipps und Hinweise auf Entlastung.
- Worüber wir sprechen, bestimmen Sie mit.
IHR KONTAKT
Ihre Ansprechpartnerinnen

IHR TERMIN NACH § 37.3 SGB XI
Beratungsbesuch vereinbaren
Ihren gesetzlichen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI übernehmen wir — kostenfrei über die Pflegekasse. Vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch oder per E-Mail.
FAQ
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Muss ich mich auf den Termin vorbereiten?
Nein. Sie müssen nichts vorbereiten — die Pflegefachkraft geht alles in Ruhe mit Ihnen durch.
Was passiert, wenn ich die Beratung nicht abrufe?
Wird der Beratungsbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Melden Sie sich einfach bei uns – wir finden gemeinsam einen Termin, der für Sie passt.
Wo findet der Beratungsbesuch statt?
Der Beratungsbesuch findet immer persönlich bei Ihnen zu Hause statt.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir stimmen einen passenden Termin mit Ihnen ab.
Wie oft findet der Beratungsbesuch statt?
Ab Pflegegrad 2 halbjährlich. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist auf Wunsch auch eine vierteljährliche Beratung möglich.