PFLEGE ZU HAUSE

Ambulante Pflege 
in und um 
Bad Gandersheim

Wir kommen zu Ihnen — für Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft. Feste Ansprechpartner begleiten Sie in Bad Gandersheim, Kreiensen und Kalefeld.

UNSER PFLEGEDIENST

Kompetent, hilfsbereit und nah am Menschen

Unser ambulanter Pflegedienst begleitet Menschen in ihrem Zuhause — verlässlich, persönlich und mit Zeit für das, was zählt.


  • Vertraut bleiben statt umziehen
  • Unterstützung, die sich anpasst
  • Sicherheit im Alltag
  • Entlastung für Angehörige

AMBULANTE DIENSTE

Unsere Leistungen im Überblick

Pflege & Betreuung

Bei Ihnen zu Hause – abgestimmt auf das, was Sie brauchen.

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Hauswirtschaft

Wir unterstützen Sie nach individuellem Bedarf.

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Beratungsbesuch

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI für Menschen, die Pflegegeld beziehen.

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IHR KONTAKT

Ihre Ansprechpartnerin

Christina Redeker

Pflegedienstleitung

Carine Runschke

Pflegedienstleitung

WIR SIND FÜR SIE DA

Sprechen Sie uns an

Sie überlegen, welche Unterstützung zu Hause passt? Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen infrage kommen und was die Pflegekasse übernimmt. Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail.

FAQ

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

  • Welche Leistungen bietet die ambulante Pflege?

    Häusliche Pflege, Behandlungspflege, stundenweise Betreuung, Verhinderungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Beratungsbesuch. Aber auch die Wundversorgung ist bei uns abgedeckt. 

  • In welchem Umkreis arbeiten Sie?

    In Bad Gandersheim, Kreiensen und Kalefeld.

  • Was kostet die ambulante Pflege?

    Das hängt von den Leistungen und Ihrem Pflegegrad ab. Die Pflegekasse übernimmt einen Großteil, wir rechnen direkt mit ihr ab. Die konkreten Kosten besprechen wir mit Ihnen.

  • Muss ich in Vorkasse gehen?

    Nein. Die Leistungen der Pflege- und Krankenkasse rechnen wir direkt mit den Kassen ab.

  • Was ist Verhinderungspflege?

    Wenn eine pflegende Angehörige einmal verhindert ist — durch Urlaub, Krankheit oder eine Auszeit —, übernehmen wir die Pflege. Die Pflegekasse zahlt dafür einen jährlichen Betrag (§ 39 SGB XI).

  • Was bedeutet der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI?

    Wer Pflegegeld bezieht, muss ab Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Diesen übernehmen wir für Sie — persönlich bei Ihnen zu Hause, kostenfrei über die Pflegekasse. Mehr dazu auf der Seite Beratungsbesuch.