Unsere Pflegeleistungen

Ihre ganz persönliche Pflege

Sie bemerken, dass die Versorgung wie bisher nicht mehr ausreicht?  Zögern Sie nicht, uns ansprechen. 

Wir kommen für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause, um einen Eindruck von der Situation vor Ort zu bekommen und beraten Sie ganz individuell zu den Möglichkeiten der Unterstützung.

Gemeinsam erarbeiten wir einen Pflegeplan, der in der heutigen Zeit meist flexibel nach Zeit gestaltet wird.

Auf Grundlage dieses Pflegeplans erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Grundpflege

Wir helfen

  • bei der Körperpflege
  • beim Baden und Duschen
  • beim An-, Aus- und Umkleiden
  • beim Betten und Lagern
  • bei der Mobilisation

Behandlungspflege

Auf Anordnung führen wir aus

  • Injektionen
  • Wundverbände
  • Kompressionsverbände
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Verabreichen von Medikamenten

Verhinderungspflege

Wir helfen, wenn die pflegende Person

  • krank ist
  • überlastet ist
  • eine Auszeit braucht
  • im Urlaub ist

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 steht bei häuslicher Pflege durch eine Pflegeperson ein monatliches Pflegegeld zu.

Steht die Pflegeperson nicht oder nur teilweise zur Verfügung, stehen dem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 sog. Pflegesachleistungen zu.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen stehen jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von mtl. 125 € zu.

Die nicht verbrauchten Leistungen können aufgespart werden und zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen dem Pflegebedürftigen ab der Anerkennung des Pflegegrades zu.