Sie bemerken, dass die Versorgung wie bisher nicht mehr ausreicht? Zögern Sie nicht, uns ansprechen.
Wir kommen für ein ausführliches Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause, um einen Eindruck von der Situation vor Ort zu bekommen und beraten Sie ganz individuell zu den Möglichkeiten der Unterstützung.
Gemeinsam erarbeiten wir einen Pflegeplan, der in der heutigen Zeit meist flexibel nach Zeit gestaltet wird.
Wir helfen
Auf Anordnung führen wir aus
Wir helfen, wenn die pflegende Person
Jedem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 steht bei häuslicher Pflege durch eine Pflegeperson ein monatliches Pflegegeld zu.
Steht die Pflegeperson nicht oder nur teilweise zur Verfügung, stehen dem Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 sog. Pflegesachleistungen zu.
Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen stehen jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von mtl. 125 € zu.
Die nicht verbrauchten Leistungen können aufgespart werden und zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen dem Pflegebedürftigen ab der Anerkennung des Pflegegrades zu.